Für Fahrräder und Pedelecs halbiert sich ab sofort die Bemessungsgrundlage, nach der die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei privater Nutzung berechnet wird.
Leasingräder werden im Fall einer Gehaltsumwandlung also nun mit der neuen "0,5% Regel" besteuert, statt der vorher üblichen "1% Regelung". Im Vergleich zum herkömmlichen Kauf sind für den Dienstradler nun Einsparungen bis zu 40% möglich.
Doch auch für die arbeitgeberfinanzierten Bikes und selbstständigen Dienstradler gibt es mit der neuen Regelung einen echten Vorteil. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für das Jobrad, zusätzlich zuzm Gehalt, so entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils komplett, gleiches gilt bei Selbstständigen und Freiberuflern, die ein Jobrad nutzen.
Die Änderungen in der Übersicht:
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